Sachverständigenbüro Frahm

Sachverständigenbüro Frahm

Bewertung von Immobilien 

Immobilienbewertung 

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke erstatte ich

Gutachten
für die Verkehrswertermittlung von

  • Grundstücken, Baugrundstücken, Bauerwartungsland
  • Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Wohn- und Geschäftshäusern
  • Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Mehrzweckgebäuden wie Einkaufszentren, Baumärkte
  • Betreiberimmobilien wie Hotels, Seniorenzentren
  • Rechten an Grundstücken (Wohnrecht, Zeitrente, Wege- und Leitungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurechte)

Gutachten
als Grundlage für

  • Zwangsversteigerungen
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Steuerangelegenheiten
  • Wertfortschreibungen
  • Erb- und Ehescheidungsregelungen
  • Regeln bei der Auflösung von Personengemeinschaften
  • Betreuungsangelegenheiten

Gutachten
für folgende Auftraggeber

  • Amtsgerichte, Land-/Oberlandgerichte
  • Immobilienkäufer/-verkäufer
  • Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Privatpersonen
  • Erblasser
  • Liquidatoren
  • Nachlassverwalter
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Betreuer
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Pfarreien und Kirchengemeinden

Verkehrswertermittlung 

Ein Gutachten zur Verkehrswertermittlung dient zur Ermittlung des aktuellen Marktwertes des Bewertungsobjekts.

Der Verkehrswert ermittelt sich nach verschiedenen Faktoren wie Zustand und Beschaffenheit der Immobilie, Lage, konjunkturelle Wirtschaftssituation oder auch die spezielle Marktentwicklung am Ort.

Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungs-/Qualitätsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den recht­lichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Das heißt, der Verkehrswert wird also durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. 

Im Rahmen des Mehrsäulenprinzips fließen die einzelnen Parameter zur Verkehrswertermittlung durch die Berechnung folgender Werte ein:

  • Sachwert
  • Ertragswert
  • Vergleichswert

Aus den zuvor genannten Einzelwerten bildet sich schließlich unter Einbeziehung geeigneter Vergleichs- und Marktdaten der Verkehrswert.

Der Gesetzgeber regelt durch das Baugesetzbuch (BauGB) und die Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit Hinzuziehung der Richtlinien ein nach vollziehbares Gutachten.

Hierbei fließen nach Möglichkeit sämtliche Recherchen, insbesondere die Bewertung des Instandhaltungsrückstaus, mit ein.

Weitere Informationen: Fachaufsatz zur Bewertung meiner Immobilie

Verkehrswertermittlung

Begriffserklärung

Der Sachwert eines Objekts im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB) und der ImmoWertV in Verbindung mit der Sachwertrichtlinie vom 5. September 2012 erfasst den Bodenwert und den Wert der baulichen und sonstigen Anlagen.

Dabei spiegelt der Bauwert den Herstellungswert zuzüglich Baunebenkosten (Architektengebühren, Planungs- und Konstruktionskosten) und besonderer Bauteile wider. In Abzug gebracht werden die bis zum Wertermittlungsstichtag eingetretenen Wertverluste durch Alter und Verschleiß sowie durch erhöhten Instandhaltungsrückstau.