Sachverständigenbüro Frahm

Sachverständigenbüro Frahm

Feststellung von Schäden 

Versicherungsschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen 

Als Sachverständigenbüro sind wir für verschiedene Versicherungen tätig.

Wir ermitteln die Höhe des Gebäudeschadens durch

  • Brand, Blitz, Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Elementarschaden

Darüber hinaus ermitteln wir zu den oben angeführten Gefahren auch den Zeitwertschaden. Zeitwertermittlung und Lebensdauer von Bauteilen

Wir sind tätig für

  • Versicherungen
  • Privatpersonen
    (Tätigkeit als Gegensachverständiger im Sachverständigenverfahren)
  • Obmanntätigkeit
    bei Streitigkeiten im Sachverständigenverfahren

Vor dem Schaden klug sein 

Trotz Existenz eines Versicherungsvertrags kommt es bei Eintritt eines versicherten Ereignisses vereinzelt immer wieder zu Problemen, in deren Folge die Entschädigungszahlung durch den Versicherer nicht in voller Höhe gewährt werden kann oder der tatsächliche Entschädigungsanspruch des Versicherungsnehmers nicht in voller Höhe festgestellt wird.

Die Ursachen liegen häufig in der Unkenntnis zum erforderlichen Inhalt des oft viele Jahre vor dem Schadenereignis abgeschlossenen Versicherungsvertrags, zwischenzeitlicher Veränderungen an der Grundstücksbebauung (Neubau, Erweiterungsbau, Umbau etc.), der Verletzung von vertraglichen Sicherheitsvorschriften (fehlende Beheizung / Kontrolle bei Leerstand) und fehlender fachlicher Unterstützung im Schadenfall.

Insbesondere bei Leitungswasser-, Sturm- /Hagel- und Elementarschäden kann der Inhalt / Hausrat / die Betriebseinrichtung betroffen sein.

Beispiel:
Durch Sturm wird ein Dach geschädigt, oder sogar ganz abgedeckt, sodass durch die Niederschläge hochwertige Maschinen beeinträchtigt oder gar zum Stillstand gebracht werden. Ebenso kann die eigene Wohnungseinrichtung komplett betroffen sein. Für derartige Schadenfälle sollte auch für den Inhalt / Hausrat / die Betriebseinrichtung das Risiko abgedeckt sein. Auch sollte sich der Versicherungsnehmer hier die Frage für das Risiko der Betriebsunterbrechung stellen.

Versicherungsschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen

Schadenarten

Brand-, Blitz-, Explosionsschaden

Brandschaden
Für gewöhnlich wird ein Brandschaden als Feuer bezeichnet, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Blitzschaden
Als Blitzschaden gilt der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.

Explosionsschaden
Ein Explosionsschaden ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich auftretende Kraftäußerung.

Als Leitungswasserschaden gilt ein Ereignis, bei dem Leitungswasser bestimmungswidrig aus wasserführenden Leitungen ausgetreten ist.

Dazu zählt also beispielsweise ein Wasseraustritt infolge einer Rohrundichtigkeit durch Bruch oder Korrosion.

Als Leitungswasser gilt Wasser aus

  • Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserver- und -entsorgung,
  • mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung,
  • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
  • Sprinkler oder Berieselungsanlagen,
  • Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
  • Regenentwässerung innerhalb des Gebäudes.

Wasserdampf oder wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühl- oder Kältemittel stehen Wasser gleich.

Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 Beaufort (Bft).

Ist die Windstärke bei Schadeneintritt am Versicherungsgrundstück nicht feststellbar, so wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass

  • die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat

und

  • der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.

Dabei sind nur Schäden versichert, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft.

Elementarschäden können durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch oder Rückstau verursacht werden.

Von diesen sind in unserem Einzugsbereich die Überschwemmungen und Rückstau von Bedeutung.

Unter Überschwemmung versteht man eine Überflutung des Grund und Bodens des Grundstücks durch Ausuferung von oberirdisch stehenden oder fließenden Gewässern oder Niederschlägen.

Hingegen gelten Sturmflut oder Grundwasser im Regelfall als nicht versichert.

Verfahrensarten im Schadenfall 

Die korrekte und exakte Ermittlung des versicherten Schadens ist ein seriöser Anspruch des Versicherungsnehmers, der sich nicht zuletzt aus dem Versicherungsvertrag ergibt. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass viele Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Schadens bezüglich der versicherungsrechtlichen Schadenregulierung häufig überfordert sind. Aus diesem Grund, bringen wir eine möglichst große Transparenz in die Schadenabwicklung ein.

Beiratsverfahren

Einigen sich der Versicherungsnehmer und der Versicherer darauf, den Schadenfall durch einen Gutachter bewerten zu lassen, so erfolgt dies im Beiratsverfahren.

Der Sachverständige wird dann durch den Versicherer beauftragt.

Sachverständigenverfahren

Der Versicherungsnehmer hat jedoch auch die Möglichkeit, zusätzlich zum Gutachter des Versicherers einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Kostenübernahme des eigenen Sachverständigen ist vorab mit dem Versicherer zu klären. Einigen sich der Versicherungsnehmer und der Versicherer schriftlich darauf, dass der Schaden durch beide Sachverständige gemeinsam ermittelt wird, so handelt es sich um das Sachverständigenverfahren.

Obmannverfahren

Kommt es bei dem Sachverständigenverfahren nicht zu einer Einigung, wird das Obmannverfahren eröffnet. Hier ist ein zu Beginn des Sachverständigenverfahrens benannter Sachverständiger als Obmann anzugeben der im Nichteinigungsfall tätig wird.

Der Obmann hat lediglich die Möglichkeit zwischen den Einzelpositionen der beiden Gutachten festgestellten Werte zu vergleichen, um seinen Wert zu finden.